Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Innenreinigungs- und Detailing-Leistungen an Privat- und Geschäftsflugzeugen zwischen Premium Jet Detailing UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Auftragnehmer“, und Unternehmern oder Verbrauchern, nachfolgend „Auftraggeber“.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Website- und Werbeangaben stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.
Maßgeblich sind der vereinbarte Leistungsumfang, Flugzeugtyp, Zustand, Ort, Zeitfenster und die verfügbaren Zugangsmöglichkeiten. Zusatzleistungen und nachträglich festgestellter Mehraufwand bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3. Art der Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich vereinbarte Innenreinigungs-, Pflege- und Detailing-Leistungen. Technische Wartung, Reparatur, Demontage sicherheitsrelevanter Bauteile, Freigaben oder sonstige luftfahrtrechtlich genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht geschuldet.
Eine vollständige Entfernung sämtlicher Flecken, Gerüche, Verfärbungen, Gebrauchsspuren oder bereits eingetretener Materialschäden kann nicht garantiert werden.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen bereit und sorgt dafür, dass er zur Beauftragung berechtigt ist. Er gewährleistet den vereinbarten Zugang zum Flugzeug und informiert über besondere Materialvorgaben, Herstellervorgaben, empfindliche Oberflächen, bekannte Schäden, technische Einschränkungen und Gefahrenstellen.
Der Auftraggeber oder ein autorisierter Ansprechpartner stellt sicher, dass das Flugzeug in einem sicheren Zustand übergeben wird und erforderliche Freigaben durch Eigentümer, Operator, FBO, Handler, Flughafen oder sonstige Berechtigte vorliegen.
5. Flughafen-, Sicherheits- und Zugangsanforderungen
Leistungen in Sicherheitsbereichen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger behördlicher und betrieblicher Genehmigungen, Ausweise, Zufahrtsberechtigungen, Begleitungen und Sicherheitskontrollen. Der Auftraggeber unterstützt die notwendige Koordination mit Operator, Handler, FBO, Flughafen oder sonstigen Stellen.
Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf fehlende oder verspätete Zugangsfreigaben, Sicherheitsmaßnahmen, Flugplanänderungen oder Weisungen Dritter zurückgehen und nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, begründen keinen Verzug des Auftragnehmers.
6. Preise, Wartezeiten und Zahlung
Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zusätzliche Anfahrt, Park-, Flughafen-, Handling-, Begleit- oder Zugangskosten sowie vom Auftraggeber verursachte Wartezeiten können berechnet werden, wenn dies im Angebot vereinbart oder vor Entstehung des Mehraufwands abgestimmt wurde.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug fällig. Ist keine Frist angegeben, sind sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.
7. Terminänderung und Stornierung
Terminänderungen und Stornierungen sind so früh wie möglich mitzuteilen. Für Unternehmer können im Angebot angemessene Stornierungs- oder Bereitschaftskosten vereinbart werden, insbesondere wenn Personal, Material, Anfahrt oder Zugang bereits verbindlich organisiert wurden.
Gegenüber Verbrauchern werden nur tatsächlich entstandene, nachweisbare und gesetzlich zulässige Kosten berechnet. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
8. Vorhandene Schäden und Materialrisiken
Vor Beginn erkennbare Vorschäden oder Auffälligkeiten können dokumentiert werden. Für bereits vorhandene Schäden, alters- oder nutzungsbedingten Verschleiß, Materialermüdung, nicht erkennbare Vorschäden, unsachgemäße Vorbehandlungen oder unzutreffende Materialangaben haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er diese Umstände nicht zu vertreten hat.
Zeigt sich während der Arbeit ein unerwartetes Risiko für Material oder Ausstattung, darf der Auftragnehmer die betroffene Tätigkeit unterbrechen und eine Abstimmung verlangen.
9. Abnahme und Mängel
Der Auftraggeber soll die Leistung nach Abschluss prüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst unverzüglich mitteilen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, soweit diese möglich und zumutbar ist.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Vertraulichkeit und Aufnahmen
Der Auftragnehmer behandelt nicht öffentliche Informationen über Flugzeug, Passagiere, Eigentümer, Operator, Flugbewegungen und Innenausstattung vertraulich. Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbezwecken werden nur nach vorheriger Zustimmung des Berechtigten veröffentlicht.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten enthält unsere Widerrufsbelehrung.
Verlangt ein Verbraucher, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist eine ausdrückliche Erklärung erforderlich. Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: Juli 2026.